EU schränkt Amalgam-Nutzung ein

Mit der EU-Quecksilberverordnung dürfen Zahnärzte ab dem 1. Juli kein Amalgam mehr bei Schwangeren und Kindern bis 15 Jahren als Füllmaterial verwenden. Die Gründe dafür sind zum einen gesundheitlicher, zum anderen ökologischer Natur. Entschieden wurde die Einschränkung vor dem Hintergrund der sogenannten „Minimata-Konvention“. Hierbei haben 90 Länder beschlossen, die Quecksilberbelastung zu reduzieren.  Alternativ übernimmt Weiterlesen…