Laserzahnheilkunde

Laser

steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation (Lichtverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission). Mit dem Laser wird ein energiereicher, gebündelter Lichtstrahl verschiedener Wellenlänge ausgesendet, welcher unterschiedliche therapeutische Wirkungen auf Weich- und Hartgewebe erzielt. Dadurch sind die Einsatzmöglichkeiten sehr vielfältig.

Unsere Anwendungsgebiete:

  • In der Zahnärztlichen Chirurgie können mittels Laser Lippenbändchen, Hautwucherungen, Druckstellen entfernt und Zahnfleischkorrekturen durchgeführt werden.
  • Vorteil dieses Verfahrens sind die geringere Blutungsneigung und gleichzeitige Sterilisation der Wunden, aufgrund der keimtötenden Wirkung des Laserlichtes. Postoperative Beschwerden, wie Schmerzen, Schwellungen und Wundinfektionen, können somit verringert werden.
  • Da es sich um ein nahezu schmerzloses Verfahren handelt, kann bei kleineren Eingriffen auf eine Anästhesie verzichtet werden.
  • Bei Wurzelbehandlungen dient der Laser der Sterilisation der Wurzelkanäle. Die Laserstrahlung bewirkt eine tiefere Durchdringung als herkömmliche Verfahren zur Desinfektion der Wurzelkanäle um Bakterien abzutöten und erkranktes Gewebe zu entfernen. Dies beugt späteren Infektionen vor und verbessert langfristig die Prognose des Zahnes.
  • Ergänzend zur konventionellen Behandlung einer Parodontitis (Erkrankung des Zahnhalteapparates) oder einer Periimplantitis (Erkrankung des Implantatbettes) setzen wir den Laser ein, um eine Dekontamination der Wurzeloberfläche bzw. Implantatoberfläche zu erzielen. Die Keimzahl wird reduziert und die Heilung des Gewebes wird angeregt, um Knochenabbau und damit verbundenen Zahn- bzw. Implantatverlust vorzubeugen.
  • Auch bei der Fissurenversieglung, einer kariesprophylaktische Maßnahme bei der die Zahnfurchen und –Grübchen der Backenzähne mit einem dünnfließenden Füllungsmaterial verschlossen werden, um so eine bessere Reinigung zur ermöglichen; können mittels Laser Bakterien und kariöses Zellmaterial aus den Fissuren entfernt werden, damit unter der Versieglung keine Keime zurückbleiben.
  • Beim Laserbleaching, einem Verfahren zur Zahnaufhellung, wird das Belichmittel auf die Zähne aufgetragen und dann durch den Laserstrahl aktiviert. Vorteil gegenüber dem Home-Bleaching ist der geringere Zeitaufwand und die farblich erzeugte Aufhellung ist sofort ersichtlich.

Die Kosten für eine Laserbehandlung werden zurzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern müssen privat in Rechnung gestellt werden. Sie variieren von der Art der Behandlung und der aufgewendeten Zeit. Wir informieren Sie gerne über Einzelheiten und geben Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag. – Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin!